Friedhofsgebührenordnung (FGO) vom 17.12.2025
Der Friedhof in Ruppendorf ist als klassischer „Kirchhof“ rund um die Ruppendorfer Kirche angelegt worden. Er ist nach allen Seiten mit einer Mauer umgeben, welche dem Friedhof in der Dorfmitte die nötige Ruhe verschafft.
Mit einer Fläche von 2460 m² ist der Ruppendorfer Friedhof klein, wird aber mit derzeit ca. 240 gelösten Grablagern recht gut genutzt. Entlang der Friedhofsmauer befinden sich alte Grüfte, welche als Familiengrabstätten genutzt wurden und teilweise noch werden. Einige wenige schöne Grabsteine sind noch erhalten. Diese alten Steine lassen uns noch heute die hohe Wertschätzung für die Verstorbenen erahnen. Es wurden ganz klare Glaubens-Bekenntnisse auf den Stein geschrieben:
„Ich lebe und ihr sollt auch leben“ oder „Ob nah, ob fern, wir sind doch eins im Herrn“. Das ist Zuspruch, vor allem für unser eigenes vergängliches Leben. In den letzten Jahrzehnten wurden viele dieser alten Steine beräumt – leider. Damit sind wohl nicht nur die Steine in materieller Form beseitigt worden, sondern auch wertvolle Worte für unser Ziel. Wir lassen ein Bekenntnis unserer christlichen Hoffnung auf Auferstehung kaum noch zu, obwohl gerade dies für unser Sterben den entscheidenden Unterschied macht.
In Ruppendorf sind Sargbestattungen in Doppel- oder Einzelgräbern möglich, Urnenbeisetzungen ebenso in Doppel- oder Einzelgräbern. Die Ruhefristen für Verstorbene betragen in Ruppendorf für Särge und Urnen 20 Jahre. Für Urnenbeisetzungen besteht die Möglichkeit einer Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage für 6-8 Urnen. Diese werden in den nicht mehr genutzten Grüften an der Friedhofsmauer angelegt. Somit kann das Bild des Friedhofs gewahrt werden und die alten Grabstätten bleiben erhalten. Für eine Grabstätte in einer Urnengemeinschaft haben die Nutzer nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Das bedeutet, dass die Gestaltung und Bepflanzung der Friedhofsträger übernimmt und die Angehörigen keine Grabgestaltung übernehmen, sondern lediglich Platz für eine Vase oder eine kleine Schale haben.
Für Verstorbene ohne Nachkommen oder für Verstorbene, wo die Grabpflege nicht selbst erledigt werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Pflegevertrag abzuschließen. Dies kann sofort mit einer Bestattung abgeschlossen werden und über die volle Nutzungszeit gehen oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Grabpflege aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr möglich ist.
Bei kirchlichen Bestattungen wird in Ruppendorf die Kirche genutzt. Für weltliche Bestattungen steht eine Trauerhalle mit ca. 60 Sitzplätzen zur Verfügung. Diese gehört der kommunalen Gemeinde Klingenberg.
Der Friedhof Ruppendorf hat nur wenige, aber dafür sehr schöne Bäume. Um die Pflege des Friedhofes kümmert sich ein Ruppendorfer mit viel Liebe zu unserem Friedhof und unserer Kirche. (16.07.2026)
Betti Skowronski – Friedhofsverwaltung


